Die Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 fordern die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung ihrer Schweißgeräte. Sie ist unerlässlich und schützt vor Ausfällen.
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder, Führungskräfte können in Haftung genommen werden, die Versicherung verweigert den Schutz, bei Personenschäden wird die gesamte Schweißanlage stillgelegt.
Die elektrische Wiederholungsprüfung muss nach der Norm DIN EN 60974-4:2011-10
mit einem dafür zugelassenen Prüfgerät durchgeführt werden.
Zum Wartungsumfang gehören:
- Reinigung der geöffneten Schweißanlage
- Überprüfung des Drahtvorschubgerätes
- Überprüfung der Wasserkühlung
- Überprüfung des Schweißbrennersystems
- Sicht- und Funktionsprüfung
- elektrische Prüfung nach DIN EN 60974-4:2011-10
inkl. Dokumentation der Prüfergebnisse.
Unser Service sorgt dafür, dass Ihre Geräte und Anlagen gut in Schuss sind
und nach den neuesten Vorschriften und Verfahren geprüft werden.